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A. Warum zum Anwalt?

Die Beteiligung eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Erstellung oder Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist in der Regel empfehlenswert und oft auch wirtschaftlich sinnvoll. Nicht rechtskonforme AGB-Klauseln entfalten nicht nur keine Wirksamkeit, sondern können in vielen Fällen auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abgemahnt werden. Die Kosten, die Ihnen bezüglich nur einer berechtigten Abmahnung entstehen, übersteigen meist schon die Kosten für die Erstellung von AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen “von der Stange” gibt es ebensowenig, wie jeder Geschäftsbetrieb dem anderen gleicht. Gleichwohl finden sich häufig gleichförmige Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen, die in Klauselmodulen erfasst werden können. Unsere Kanzlei verfügt über eine Vielzahl von Modulen, die auf die Bedürfnisse des Mandanten abgestimmt, frei miteinander kombiniert werden und durch individuelle Formulierungen nach Vorgabe des Mandanten ergänzt werden können.

Neben der Erstellung von AGB bleibt vielfach unberücksichtigt, dass nicht nur die rechtlich erforderliche Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fehlerfrei gelingen muss, sondern auch deren Einbindung z.B. in ein Shopsystem / Onlineshop-Software oder eine Internethandelsplattform wie eBay oder Amazon bewerkstelligt werden muss. Dieser Vorgang ist mitunter komplex, mit gewisser Erfahrung im Umgang mit bekannten Shopsystemen (z.B. Channeladvisor Auktionmaster/Auctionweb, Afterbuy) aber zeitnah zu bewältigen. Wir unterstützen Sie bei dieser Einbindung ebenfalls.