IT-Recht. IP-Recht. 360°

I. B2B AGB

Im Bereich des Handels zwischen Unternehmern sind die Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen andere als im Verkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Den Händler treffen weitaus weniger Informationspflichten und er hat mehr Freiheiten in Bezug auf die Vertragsgestaltung. Im Bereich des Onlinehandels muss der Händler allerdings sicherstellen, dass tatsächlich nur andere Unternehmer bei ihm kaufen und nicht etwa Verbraucher. Ist letzteres ohne Weiteres möglich, ist das Fehlen von Pflichtinformationen wettbewerbswidrig. Sowohl bei der Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen als auch bei der Gestaltung eines Shops nur für gewerbliche Kunden ist eine kompetente juristische Beratung vorteilhaft.