IT-Recht. IP-Recht. 360°

H. AGB für andere Plattformen

Für Internethändler gibt es neben Amazon und eBay noch eine Vielzahl von weiteren Handelsplattformen, wo sie – ohne selbst Betreiber zu sein – im Onlinehandel tätig sein können, z.B. Dawanda, Hood, MeinPaket, Rakuten, Yatego und zahlreiche kleine, oft auch auf bestimmte Produkte spezialisierte Plattformen. In jedem Fall empfiehlt es sich, bei der Verwendung von AGB zu prüfen, ob eine Eignung für die jeweilige Plattform besteht oder ob man Gefahr läuft, abmahnfähige Wettbewerbsverstöße zu begehen. Eine individuelle anwaltliche Beratung kann möglichen großen Schaden abwenden helfen.