AGB-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zum Verbot der geltungserhaltenden Reduktion einer teilunwirksamen Klauselveröffentlicht am 30. Dezember 2022
BGH, Urteil vom 17.05.1982, Az. VII ZR 316/81
§ 3 AGBG a.F:, § 11 Nr. 1 AGBG a.F.Eine Kurzbesprechung der Entscheidung finden Sie hier (BGH: Zum Verbot der geltungserhaltenden Reduktion einer teilunwirksamen Klausel). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Rechtsanwalt für AGB-Recht
Benötigen Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder werden Ihre AGB beanstandet? Oder wollen Sie vorsichtshalber Ihre Geschäftsbedingungen überprüfen lassen, bevor es soweit kommt? Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen (gerne auch Ihre derzeit verwendeten AGB) per E-Mail (info@damm-legal.de). Ich bin durch meine AGB-rechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut, habe zahlreiche AGB erstellt und geprüft, und helfe Ihnen gerne dabei, eine Lösung für Sie zu finden.
- BAG: Vertragsstrafeversprechen in Arbeitsvertrag ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung / Zur Wirksamkeitveröffentlicht am 1. Juni 2021
BAG, Urteil vom 23.09.2010, Az. 8 AZR 897/08
§ 305 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 S 1 BGB, § 307 Abs. 2 BGBDas BAG hat entschieden, dass ein im Arbeitsvertrag niedergelegtes Vertragsstrafenversprechen als Allgemeine Geschäftsbedingung zu werten ist und den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt, wenn die vorgesehene Vertragsstrafe in Höhe einer regelmäßigen Bruttomonatsvergütung für den Fall, dass sie das Anstellungsverhältnis während der Probezeit vertragswidrig vorzeitig beendet, eine Übersicherung der Klägerin darstellt. Dass die Vertragsstrafe erst durch eine nach Ansicht des Arbeitgebers vertragswidrige außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nach Ablauf der Probezeit unter Geltung der vertraglich vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist von zwölf Wochen zum Monatsende verwirkt worden sei, sei unerheblich. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob eine Vertragsstrafenabrede wirksam sei, sei der Arbeitsvertragsschluss. § 307 BGB laufe auf eine Rechtsgeschäftskontrolle hinaus, welche die formularmäßige Strafabrede zum Zeitpunkt ihrer Vereinbarung prüfeund nicht zum Zeitpunkt ihrer Verwirkung. Eine Teilung der Vertragsstrafenklausel in einen zulässigen Regelungsteil nach der Probezeit und einen unzulässigen Regelungsteil davor sei demnach nicht zulässig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BAG: Zur Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag, die höher ist als das Gehaltveröffentlicht am 31. Mai 2021
BAG, Urteil vom 17.03.2016, Az. 8 AZR 665/14
§ 306 BGB, § 307 Abs. 1 S.1 BGBDen Kerngehalt dieser Entscheidung habe ich hier beschrieben (BAG: Zur Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag, die höher ist als das Gehalt). Zum Volltext der Entscheidung:
Rechtsanwalt wegen Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag
Sind Sie von Ihrem Arbeitgeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert worden? Oder wollen Sie vorsichtshalber Ihre Geschäftsbedingungen überprüfen lassen, bevor es soweit kommt? Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen (gerne auch Ihre derzeit verwendeten AGB) per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Ich bin durch zahlreiche AGB-rechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut, haben viele AGB erstellt und geprüft, und helfen Ihnen gerne dabei, eine Lösung für Sie zu finden.
- BAG: AGB-Klausel mit Vertragsstrafe in Arbeitsvertrag unwirksam, wenn sie höher als das Bruttogehalt istveröffentlicht am 27. Mai 2021
BAG, Urteil vom 24.08.2017, Az. 8 AZR 378/16
§ 305 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 S. 2 BGBDas BAG hat entschieden, dass eine Klausel in einem Arbeitsvertrag grundsätzlich intransparent und damit unwirksam ist, wenn nach dieser vom Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe an den Arbeitgeber zu zahlen ist, die höher als die Arbeitsvergütung ist, die für die Zeit zwischen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist an den Arbeitnehmer zu zahlen gewesen wäre. Zum Volltext der Entscheidung:
Rechtsanwalt wegen Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag
Sind Sie von Ihrem Arbeitgeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert worden? Oder wollen Sie vorsichtshalber Ihre Geschäftsbedingungen überprüfen lassen, bevor es soweit kommt? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen (gerne auch Ihre derzeit verwendeten AGB) per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Ich bin durch zahlreiche AGB-rechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut, haben viele AGB erstellt und geprüft, und helfen Ihnen gerne dabei, eine Lösung für Sie zu finden.
- KG Berlin: Keine englischen AGB in deutschem Internetauftritt / Whatsappveröffentlicht am 24. Oktober 2020
KG Berlin, Urteil vom 08.04.2016, Az. 08.04.2016, Az. 5 U 156/14
§ 307 BGBEin wesentlichen Aspekt der Entscheidung wird hier besprochen (KG Berlin: Keine englischen AGB in deutschem Internetauftritt / Whatsapp). Zum Volltext der Entscheidung:
Abmahnung wegen unwirksamer AGB?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder befürchten Sie dies? Möchten Sie Ihre AGB überprüfen lassen? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Ich bin als Fachanwalt für IT-Recht mit dem AGB-Recht seit vielen Jahren vertraut und und bin Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Frankfurt a.M.: Bei Vorbehalt zur Gebührenerhöhung muss Verbraucher Kündigungsrecht habenveröffentlicht am 17. Juni 2020
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.04.2020, Az. 1 U 46/19
§ 126 BGB, § 126b BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 20 Abs. 2 EU-RL 2002/22/EGDie Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (OLG Frankfurt a.M.: Bei Vorbehalt zur Gebührenerhöhung muss Verbraucher Kündigungsrecht haben). Zum Volltext der Entscheidung siehe unten:
Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für die Überprüfung von AGB?
Sind Sie wegen unwirksamer und/oder wettbewerbswidriger Allgemeiner Geschäftsbedingungen abgemahnt worden? Oder wollen Sie vorsichtshalber Ihre Geschäftsbedingungen überprüfen lassen, bevor es soweit kommt? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen (gerne auch Ihre derzeit verwendeten AGB) per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Ich bin durch zahlreiche AGB-rechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut, haben viele AGB erstellt und geprüft, und helfen Ihnen gerne dabei, eine Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.
- BGH: Zur Unwirksamkeit von Abtretungskauseln in Verträgen über Kfz-Schadensgutachtenveröffentlicht am 27. April 2020
BGH, Urteil vom 18.02.2020, Az. VI ZR 135/19
§ 307 Abs. 1 BGBDen Volltext dieser Entscheidung finden Sie unten; die Zusammenfassung hier (BGH: Zur Unwirksamkeit von Abtretungskauseln in Verträgen über Kfz-Schadensgutachten).
Abmahnung wegen unwirksamer AGB?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder befürchten Sie dies? Möchten Sie Ihre AGB überprüfen lassen? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Ich bin als Fachanwalt für IT-Recht mit dem AGB-Recht seit vielen Jahren vertraut und und bin Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Düsseldorf: Zur Unwirksamkeit von AGB-Klauseln mit überhöhten Pauschalbeträgenveröffentlicht am 11. September 2018
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2018, Az. I-20 U 39/17
§ 309 Nr. 5 lit. a) BGBDen Volltext dieser Entscheidung finden Sie unten; die Zusammenfassung hier (OLG Düsseldorf – AGB mit unzulässigen Pauschalbeträgen).
Sollen Ihre AGB gegen geltendes Recht verstoßen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder befürchten Sie dies? Möchten Sie Ihre AGB überprüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem AGB-Recht seit vielen Jahren vertraut und und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG München: Zur Unwirksamkeit von Haftungsausschlüssen eines Internet-Reiseportalsveröffentlicht am 19. Juli 2018
OLG München, Urteil vom 12.04.2018, Az. 29 U 2138/17
§ 1 UKlaG, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG, § 4 UKlaG; § 305c BGB, § 307 BGB, § 309 BGB
Die Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (OLG München – AGB Reiseportal); den Volltext unten:Sollen Ihre AGB unwirksam sein oder benötigen Sie eine Prüfung?
Sind Sie wegen unwirksamer und/oder wettbewerbswidriger Allgemeiner Geschäftsbedingungen abgemahnt worden? Oder wollen Sie vorsichtshalber Ihre Geschäftsbedingungen überprüfen lassen, bevor es soweit kommt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen (gerne auch Ihre derzeit verwendeten AGB) per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche AGB-rechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut, haben hunderte von AGB erstellt und geprüft, und helfen Ihnen gerne dabei, eine Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.
- LG Koblenz: Passagier kann nicht per AGB zum automatischen Trinkgeld gezwungen werdenveröffentlicht am 10. Januar 2018
LG Koblenz, Urteil vom 30.10.2017, Az. 15 O 36/17
§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGBDie Entscheidung des LG Koblenz haben wir hier zusammengefasst (LG Koblenz – Passagier kann nicht per AGB zum automatischen Trinkgeld gezwungen werden). Den Volltext finden Sie unten:
Haben Sie eine Abmahnung wegen unwirksamer AGB erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und AGB-Recht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.