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AGB-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt

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Aktuelle Beiträge und Urteile

  • BAG: Vertragsstrafeversprechen in Arbeitsvertrag ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung / Zur Wirksamkeit
    veröffentlicht am 1. Juni 2021

    BAG, Urteil vom 23.09.2010, Az. 8 AZR 897/08
    § 305 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 S 1 BGB, § 307 Abs. 2 BGB

    Das BAG hat entschieden, dass ein im Arbeitsvertrag niedergelegtes Vertragsstrafenversprechen als Allgemeine Geschäftsbedingung zu werten ist und den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt, wenn die vorgesehene Vertragsstrafe in Höhe einer regelmäßigen Bruttomonatsvergütung für den Fall, dass sie das Anstellungsverhältnis während der Probezeit vertragswidrig vorzeitig beendet, eine Übersicherung der Klägerin darstellt. Dass die Vertragsstrafe erst durch eine nach Ansicht des Arbeitgebers vertragswidrige außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nach Ablauf der Probezeit unter Geltung der vertraglich vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist von zwölf Wochen zum Monatsende verwirkt worden sei, sei unerheblich. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob eine Vertragsstrafenabrede wirksam sei, sei der Arbeitsvertragsschluss. § 307 BGB laufe auf eine Rechtsgeschäftskontrolle hinaus, welche die formularmäßige Strafabrede zum Zeitpunkt ihrer Vereinbarung prüfeund nicht zum Zeitpunkt ihrer Verwirkung. Eine Teilung der Vertragsstrafenklausel in einen zulässigen Regelungsteil nach der Probezeit und einen unzulässigen Regelungsteil davor sei demnach nicht zulässig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • BAG: Zur Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag, die höher ist als das Gehalt
    veröffentlicht am 31. Mai 2021

    BAG, Urteil vom 17.03.2016, Az. 8 AZR 665/14
    § 306 BGB, § 307 Abs. 1 S.1 BGB

    Den Kerngehalt dieser Entscheidung habe ich hier beschrieben (BAG: Zur Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag, die höher ist als das Gehalt). Zum Volltext der Entscheidung:


    Rechtsanwalt wegen Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag

    Sind Sie von Ihrem Arbeitgeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert worden? Oder wollen Sie vorsichtshalber Ihre Geschäftsbedingungen überprüfen lassen, bevor es soweit kommt? Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen (gerne auch Ihre derzeit verwendeten AGB) per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Ich bin durch zahlreiche AGB-rechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut, haben viele AGB erstellt und geprüft, und helfen Ihnen gerne dabei, eine Lösung für Sie zu finden.


    (mehr …)

  • BAG: AGB-Klausel mit Vertragsstrafe in Arbeitsvertrag unwirksam, wenn sie höher als das Bruttogehalt ist
    veröffentlicht am 27. Mai 2021

    BAG, Urteil vom 24.08.2017, Az. 8 AZR 378/16
    § 305 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB 

    Das BAG hat entschieden, dass  eine Klausel in einem Arbeitsvertrag grundsätzlich intransparent und damit unwirksam ist, wenn nach dieser vom Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe an den Arbeitgeber zu zahlen ist, die höher als die Arbeitsvergütung ist, die für die Zeit zwischen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist an den Arbeitnehmer zu zahlen gewesen wäre. Zum Volltext der Entscheidung:


    Rechtsanwalt wegen Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag

    Sind Sie von Ihrem Arbeitgeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert worden? Oder wollen Sie vorsichtshalber Ihre Geschäftsbedingungen überprüfen lassen, bevor es soweit kommt? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen (gerne auch Ihre derzeit verwendeten AGB) per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Ich bin durch zahlreiche AGB-rechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut, haben viele AGB erstellt und geprüft, und helfen Ihnen gerne dabei, eine Lösung für Sie zu finden.


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  • KG Berlin: Keine englischen AGB in deutschem Internetauftritt / Whatsapp
    veröffentlicht am 24. Oktober 2020

    KG Berlin, Urteil vom 08.04.2016, Az. 08.04.2016, Az. 5 U 156/14
    § 307 BGB

    Ein wesentlichen Aspekt der Entscheidung wird hier besprochen (KG Berlin: Keine englischen AGB in deutschem Internetauftritt / Whatsapp). Zum Volltext der Entscheidung:


    Abmahnung wegen unwirksamer AGB?

    Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder befürchten Sie dies? Möchten Sie Ihre AGB überprüfen lassen? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Ich bin als Fachanwalt für IT-Recht mit dem AGB-Recht seit vielen Jahren vertraut und und bin Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.


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  • OLG Frankfurt a.M.: Bei Vorbehalt zur Gebührenerhöhung muss Verbraucher Kündigungsrecht haben
    veröffentlicht am 17. Juni 2020

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.04.2020, Az. 1 U 46/19
    § 126 BGB, § 126b BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 20 Abs. 2 EU-RL 2002/22/EG

    Die Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (OLG Frankfurt a.M.: Bei Vorbehalt zur Gebührenerhöhung muss Verbraucher Kündigungsrecht haben). Zum Volltext der Entscheidung siehe unten:


    Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für die Überprüfung von AGB?

    Sind Sie wegen unwirksamer und/oder wettbewerbswidriger Allgemeiner Geschäftsbedingungen abgemahnt worden? Oder wollen Sie vorsichtshalber Ihre Geschäftsbedingungen überprüfen lassen, bevor es soweit kommt? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen (gerne auch Ihre derzeit verwendeten AGB) per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Ich bin durch zahlreiche AGB-rechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut, haben viele AGB erstellt und geprüft, und helfen Ihnen gerne dabei, eine Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.


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  • BGH: Zur Unwirksamkeit von Abtretungskauseln in Verträgen über Kfz-Schadensgutachten
    veröffentlicht am 27. April 2020

    BGH, Urteil vom 18.02.2020, Az. VI ZR 135/19
    § 307 Abs. 1 BGB

    Den Volltext dieser Entscheidung finden Sie unten; die Zusammenfassung hier (BGH: Zur Unwirksamkeit von Abtretungskauseln in Verträgen über Kfz-Schadensgutachten).


    Abmahnung wegen unwirksamer AGB?

    Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder befürchten Sie dies? Möchten Sie Ihre AGB überprüfen lassen? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Ich bin als Fachanwalt für IT-Recht mit dem AGB-Recht seit vielen Jahren vertraut und und bin Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.


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  • OLG Düsseldorf: Zur Unwirksamkeit von AGB-Klauseln mit überhöhten Pauschalbeträgen
    veröffentlicht am 11. September 2018

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2018, Az. I-20 U 39/17
    § 309 Nr. 5 lit. a) BGB

    Den Volltext dieser Entscheidung finden Sie unten; die Zusammenfassung hier (OLG Düsseldorf – AGB mit unzulässigen Pauschalbeträgen).


    Sollen Ihre AGB gegen geltendes Recht verstoßen?

    Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder befürchten Sie dies? Möchten Sie Ihre AGB überprüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem AGB-Recht seit vielen Jahren vertraut und und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.


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  • OLG München: Zur Unwirksamkeit von Haftungsausschlüssen eines Internet-Reiseportals
    veröffentlicht am 19. Juli 2018

    OLG München, Urteil vom 12.04.2018, Az. 29 U 2138/17
    § 1 UKlaG, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG, § 4 UKlaG; § 305c BGB, § 307 BGB, § 309 BGB

    Die Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (OLG München – AGB Reiseportal); den Volltext unten:


    Sollen Ihre AGB unwirksam sein oder benötigen Sie eine Prüfung?

    Sind Sie wegen unwirksamer und/oder wettbewerbswidriger Allgemeiner Geschäftsbedingungen abgemahnt worden? Oder wollen Sie vorsichtshalber Ihre Geschäftsbedingungen überprüfen lassen, bevor es soweit kommt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen (gerne auch Ihre derzeit verwendeten AGB) per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche AGB-rechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut, haben hunderte von AGB erstellt und geprüft, und helfen Ihnen gerne dabei, eine Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.


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  • LG Koblenz: Passagier kann nicht per AGB zum automatischen Trinkgeld gezwungen werden
    veröffentlicht am 10. Januar 2018

    LG Koblenz, Urteil vom 30.10.2017, Az. 15 O 36/17
    § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB

    Die Entscheidung des LG Koblenz haben wir hier zusammengefasst (LG Koblenz – Passagier kann nicht per AGB zum automatischen Trinkgeld gezwungen werden). Den Volltext finden Sie unten:


    Haben Sie eine Abmahnung wegen unwirksamer AGB erhalten?

    Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und AGB-Recht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.


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  • BGH: Hohe Vertragsstrafe für unterschiedlich schwere Vertragsverstöße ist unwirksam / Schlemmerblock
    veröffentlicht am 18. September 2017

    BGH, Urteil vom 31.08.2017, Az. VII ZR 308/16
    § 339 BGB, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

    Den Volltext dieser Entscheidung finden Sie unten; die Zusammenfassung hier (BGH – Hohe Vertragsstrafe für unterschiedlich schwere Vertragsverstöße ist unwirksam / Schlemmerblock)


    Sind Ihre AGB-Klauseln wirksam?

    Benötigen Sie rechtswirksame AGB? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem AGB-Recht seit vielen Jahren vertraut und helfen Ihnen zeitnah, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.


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